Covid-Zertifikat im Gottesdienst
Seit Montag, 13. September, bestehen auch im kirchlichen Bereich die vom Bundesrat verordneten neuen Covid-Einschränkungen: Für Gottesdienste mit mehr als 50 Personen gilt eine Zertifikatspflicht. Eine Maske muss hingegen nicht getragen werden. Bei weniger als 50 Teilnehmenden braucht es kein Zertifikat, jedoch sind weiterhin Masken vorgeschrieben.
Im Sinne einer einheitlichen und praktikablen Regelung haben sich die Kirchenvorsteherschaft und der Pfarrkonvent dafür entschieden, Gottesdienste ab dem 19. September generell unter Vorlage eines Zertifikats durchzuführen. Damit die Teilnahme trotzdem weiterhin für alle offen bleibt, können Personen, die kein Covid-Zertifikat besitzen, den Gottesdienst per Live-Stream im vorgelagerten Andachtsraum / Unterrichtszimmer unter Einhaltung der Maskenpflicht mitfeiern. Bei Bedarf wird zudem eine Übertragung ins Kirchgemeindehaus erfolgen.
Wie bis anhin werden die Gottesdienste (mit Ausnahme während der Herbstferien 10. und 17. Oktober) live auf youtube gestreamt. Kirchenvorsteherschaft und Pfarrkonvent danken für das Verständnis für diese Massnahme und hoffen, dass bald wieder zur Normalität übergegangen werden kann.