Gottesdienste mit und ohne Zertifikat
Angesichts der geltenden 2G–Regel möchte die Kirchenvorsteherschaft auch allen, die weder geimpft noch genesen sind, die Gelegenheit bieten, einen Gottesdienst in der Kirche zu besuchen. Gleichzeitig soll aber auch an diejenigen gedacht sein, die sich mit der 2G-Regel im Gottesdienst sicherer fühlen. Besondere Gottesdienste (z. B. Taufen, Feierabende, Familiengottesdienste), die voraussichtlich von mehr als 50 Personen besucht werden, sollen auch weiterhin möglich sein.
Darum wird es im Januar und Februar jeweils einen Sonntagsgottesdienst ohne Zertifikatspflicht geben und zwar am 16. Januar und am 6. Februar (Beginn jeweils 9.30 Uhr). Darüber hinaus kann wie bisher auch das liturgische Abendgebet (26. Januar und 23. Februar, 19.00 Uhr) ohne Zertifikat besucht werden.
Unabhängig vom Zertifikat gilt in den Gottesdiensten weiterhin die Maskenpflicht.
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