Kirchgemeindeversammlung
Die Kirchenvorsteherschaft leitet die Kirchgemeinde in Zusammenarbeit mit dem Pfarrkonvent. Alle stimmberechtigten Kirchbürgerinnen und Kirchbürger zusammen verkörpern den Souverän, der an der Wahlurne oder an der Kirchgemeindeversammlung über die traktandierten Geschäfte entscheidet.
Die Kirchgemeindeversammlung tritt zwei Mal jährlich zusammen. In der im Vorfeld verschickten Botschaft werden die Kirchbürgerinnen und Kirchbürger über die anstehenden Geschäfte informiert.
Botschaften (Budget) für die Kirchgemeindeversammlungen
Botschaften (Rechnung) für die Kirchgemeindeversammlungen
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