Neues Reglement über die Benützung der kirchlichen Räume
Viele Räume der Kirchgemeinde können gemietet werden. Die Kirchenvorsteherschaft hat am 5. Oktober 2021 eine neue Benützungsverordnung und ein neues Antragsformular genehmigt. Dieses Reglement regelt die Vermietung und zeigt auf, welche Räume vermietet werden.
Auf der Seite „Räume mieten“ finden sich diese Formulare auch. Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Anfrage.
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